Meldung von Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Sie haben einen Hinweis auf Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Entsprechende Hinweise können Sie an unseren Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Tietz
- mündlich
- schriftlich
- oder persönlich geben.
Hier erhalten Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen zur Abgabe eines Hinweises.
Ihre Angaben werden von Herr Rechtsanwalt Tietz geprüft und in anonymisierter Form
an eine interne Vertrauensperson bei Lebenswelten weitergegeben.
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.
Nach spätestens 3 Monaten bekommen Sie eine Rückmeldung über die eingeleiteten Maßnahmen.